Verhalten bei Waldbrandgefahr
In Deutschland gelten vier verschiedene Waldbrandwarnstufen. Je höher die Stufe, umso größer die Waldbrandgefahr und umso höher die Vorsichtsmaßnahmen. Deshalb gelten mit zunehmender Waldbrandwarnstufe auch strengere Vorgaben für das Verhalten im Wald.
Waldbrandwarnstufe 1:
- Arbeiten im Wald müssen mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Revierförster angemeldet werden.
- Das Befahren von Waldwegen ist nur zur Durchführung genehmigter Arbeiten, für die Jagd und für Waldbesitzer gestattet.
- Schweißarbeiten sind nur mit Genehmigung und bei Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen gestattet.
- Sprengarbeiten sind verboten.
- Das Ausbringen leicht brennbarer oder chlorhaltiger Chemikalien ist verboten.
- Das Verbrennen von Sägeabfall und Reisig ist nur mit Genehmigung möglich.
Waldbrandwarnstufe 2:
- Sägeabfälle und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden, bereits erteilte Genehmigungen werden automatisch ungültig.
Waldbrandwarnstufe 3 und 4:
- Schweißarbeiten sind generell verboten, Ausnahmen gelten für Bahngleise bzw. den Bahnbetrieb.
- Besucher des Waldes sollten bzw. dürfen öffentliche Straßen und Wege, auch Waldwege, nicht verlassen. (über Verbote entscheidet der enstprechende Landkreis)
- Parkplätze in Wäldern können gesperrt werden.
Alle Waldbrandwarnstufen ab Stufe 2 schließen die Maßnahmen der niedrigeren Stufen automatisch mit ein.
Allgemeine Regeln für das Verhalten im Wald
Entsprechend der gesetzlichen Regelungen der Länder ist der Umgang mit offenem Feuer im Wald unabhängig von Waldbrandwarnstufen verboten. Damit sind Rauchen und Grillen oder das Zünden von Lagerfeuern grundsätzlich nicht erlaubt. Darüber hinaus ist es seit mehreren Jahren verboten, Himmelslaternen aufsteigen zu lassen.
Offene Feuer dürfen nicht in der Nähe von Wäldern entzündet werden. Gesetzlich vorgegeben ist ein Mindestabstand von 100 Metern. Ausnahmen müssen von der Forstbehörde genehmigt werden.
Bei erhöhter Waldbrandgefahr beachten Sie bitte auch folgende Hinweise:
- Melden Sie Waldbrände sofort an die Feuerwehr unter Tel. 112.
- In den Wäldern gilt Rauchverbot.
- Werfen Sie beim Auto- oder Bahnfahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
- Machen Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
- Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
- Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht behindert werden.
- Seien Sie besonders vorsichtig in lichten, grasreichen Bergwäldern. Durch Föhneinfluss herrscht hier oft große Trockenheit. Die Waldbrandbekämpfung ist extrem schwierig. Die finanziellen Folgen für den Brandverusacher und die landeskulturellen Folgen für den Wald und für die Bevölkerung können enorm sein.
- Waldbesitzer sollten Reisig und Restholz bei Waldbrandgefahr nicht verbrennen, sondern abtransportieren, häckseln oder einen Witterungsumschwung abwarten.