Feuerwehr Himmelkron

 

 

 

 

 

 

 

 

Sind Feuerwehreinsätze kostenpflichtig?

Grundsätzlich gilt:

Die unmittelbare Rettung oder Bergung von Menschen und die Brandbekämpfung sind kostenfrei, hierbei handelt es sich um die ureigensten Aufgaben der Feuerwehr.

Eine Ausnahme machen Brände und Technische Hilfeleistungen bei denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Luft-, Schienen-; Kraft- oder Wasserfahrzeugen ausgeht.

Das Bayerische Feuerwehrgesetz sieht aber auch bei freiwilligen Feuerwehren die Berechnung von Feuerwehreinsätzen vor.
So werden z. B. bei vorsätzlichen, fahrlässigen oder grobfahrlässigen Einsatzursachen Kosten berechnet.
Auch bei Ereignissen von denen keine unmittelbare Gefahr ausgeht werden die Einsatzkosten in Rechnung gestellt

Einige Beispiele (Auflistung ist nicht vollständig):

  • Keller auspumpen
  • Wohnungsöffnung (selbst ausgesperrt, Schlüssel vergessen usw.)
  • Ölspurbeseitigung
  • Fahrbahn reinigen
  • Verschließen von Türen, Fenstern

Was wird berechnet?

Es werden Stundensätze für die eingesetzten Geräte/Fahrzeuge und für die Einsatzkräfte berechnet.

 

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